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(eines Grundstückes)

См. также в других словарях:

  • Grunderwerbsteuer (Österreich) — Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei nahen Angehörigen 2 % von der Gegenleistung. Rechtsgrundlage für die Steuer ist das… …   Deutsch Wikipedia

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grundbücher — Grundbücher, im Sinne der neuen Gesetzgebung öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung der Eigentums und Belastungsverhältnisse der Grundstücke. Die Anfänge des Grundbuchwesens hängen mit der Entwickelung der gerichtlichen Auslassung (s. d.)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Purgation (Pfand) — Als Purgation (Hypothekenbereinigung, lat.: purgare reinigen . rel.: Purgatorium Fegefeuer ) wird die Bereinigung eines Grundstücks von Hypotheken verstanden, wenn diese Hypotheken den Wert des Grundstücks erheblich übersteigen. Diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — (Exekution, Hilfsvollstreckung), die amtliche zwangsweise Ausführung eines Richterspruches oder einer sonstigen obrigkeitlichen Verfügung. Diese kommt in Ansehung von Richtersprüchen sowohl im Zivilprozeß als im Strafverfahren in Betracht. Aber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sache (Recht) — Der Begriff einer Sache wird in den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten abweichend definiert. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Sachen des bürgerlichen Rechts 1.1.1 Leichnam 1.1.2 Tiere …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsversteigerung — Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in § 869 Zivilprozessordnung). Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstück — (Immobilie, Liegenschaft), ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Gegenstand besondern Eigentums ist. Grundstücksteil, ein durch gedachte vertikale Linien abgegrenzter Teil der Fläche, bez. des Raumes eines Grundstückes. Die besonders… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kataster — (Katasterurmessung, neumessung, fortführung, fortführungsmessung). 1. Kataster ist die Gesamtheit der Aufzeichnungen, welche die Besteuerung des Grund und Bodens betreffen s. [19]. Das Kataster enthält für jedes einzelne Grundstück die Angabe des …   Lexikon der gesamten Technik

  • Grundzinsen — (Gülten, Bodenzinsen), die meist aus dem grundherrlichen Verbande herrührenden, ihrer Größe nach bestimmten Abgaben, die an Grund und Boden haften und von jedem Besitzer eines verpflichteten Grundstückes als solchem (Zinsmann) an den Zinsherrn zu …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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